Erfüllt das programm der richtlinien Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
Nein, diese Grundlagen erfüllt es nicht. Zur Archivierung der Unterlagen benötigen Sie eine Buchhaltungssoftware. In diese können Sie dann jedoch die aus 123RECHNUNG exportierten PDF-Dateien einfügen. Die Revisionssicherheit wird dann von der Buchhaltungssoftware gestellt. lg Herwig Huber